Wie wird man Funkamateur?

Um ein Funkamateur mit Sendegenehmigung zu werden, muss man bei der Bundesnetzagentur eine Prüfung ablegen und Kenntnisse in den Bereichen Technik, Betriebstechnik und Vorschriften vorweisen.

Die Prüfungsteile „Betriebstechnik“ und „Vorschriften“ sind für alle gleich, egal für welche der beiden Lizenzklassen in Deutschland man sich entscheidet.

Der Prüfungsteil „Betriebstechnik“ umfasst die folgenden Themen:

  • Internationales Buchstabieralphabet
  • Betriebliche Abkürzungen, Q-Schlüssel, Signalbeurteilung, Sendearten
  • Frequenzbereiche und IARU-Bandpläne
  • Rufzeichen, Landeskenner
  • Abwicklung des Amateurfunkverkehrs
  • Notfunkverkehr und Nachrichtenverkehr bei Naturkatastrophen
  • Stationstagebuch, QSL-Karte

Im Prüfungsteil „Vorschriften“ sind folgende Kenntnisse nachzuweisen:

  • Vollzugsordnung für den Funkdienst der Internationalen Fernmeldeunion (ITU)
  • Regelungen der CEPT (Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation)
  • Nationale Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen
    • Amateurfunkgesetz (AFuG)
    • Amateurfunkverordnung (AFuV)
    • Frequenzbereiche und Frequenznutzungsparameter für den Amateurfunk
    • Telekommunikationsgesetz (TKG)
    • Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG), Störfälle
    • Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG)
    • EMVU (elektromagnetische Umweltverträglichkeit) / BEMFV (Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder
    • Sicherheitsvorschriften

Im Prüfungsfach „Technik“ gibt es einen deutlichen Unterschied zwischen den Lizenzklassen. Die Lizenzklasse E, das „E“ steht für „Einsteiger“, fordert nur Grundkenntnisse in der Technik. Diese Kenntnisse sind für jedermann erlernbar, ob Schüler, Arbeiter oder Akademiker. Für die Lizenzklasse A sind darüber hinaus detailliertere Kenntnisse notwendig, die einen tieferen Einstieg in die Materie erfordern. Auch diese sind von jedermann zu erlernen, bedeuten aber einen höheren Lern- und Vorbereitungsaufwand.

Die Technikprüfung umfasst folgende Themen:

  • Allgemeine mathematische Grundkenntnisse und Größen
  • Elektrizitäts-, Elektromagnetismus- und Funktheorie
  • Elektrische und elektronische Bauteile
  • Elektronische Schaltungen und deren Merkmale
  • Analoge und digitale Modulationsverfahren
  • Funk-Empfänger
  • Funksender
  • Antennen und Übertragungsleitungen
  • Wellenausbreitung und Ionosphäre
  • Messungen und Messinstrumente
  • Störemissionen, Störfestigkeit, Schutzanforderungen, Ursachen, Abhilfe
  • Elektromagnetische Verträglichkeit, Anwendung, Personen- und Sachschutz

Wenn man sich nicht sicher ist, macht man zuerst die Prüfung für die Einsteigerklasse. Später, nachdem man bereits Erfahrung gesammelt hat, kann man durch ablegen der Technikprüfung für die Klasse A ein Upgrade machen.

Wer möchte, kann sogar noch eine freiwillige Morseprüfung ablegen. Diese ist zwar keine Vorraussetzung mehr für den Erwerb der höchsten Lizenzklasse. Jedoch hat man mit einer solchen Bescheinigung in manchen Ländern der Welt bessere Chancen eine „gute“ Gastlizenz zu bekommen.

Auf der Webseite der Bundesnetzagentur kann man übrigens auch die aktuellen Fragenkataloge als PDF herunterladen (aber leider nicht ausdrucken). Im Abschnitt „Amateurfunkprüfungen / Amateurfunkzeugnisse“ findet man die direkten Links zu den PDF Dateien.

Informationen zur Prüfungsvorbereitung inkl. Literatur und Simulationsprogrammen für die Amateurfunkprüfung bietet der DARC e.V. auf seiner Webseite.

Lehrgänge finden in unserer Region sporadisch beim Ortsverband Lichtenfels B28 statt. Bei entsprechender Teilnehmeranzahl wäre auch ein Lehrgang durch den Ortsverband Hassberge denkbar.

Gerne Unterstützen wir angehende Funkamateure beim Lernen und bei der Prüfungsvorbereitung. Sie benötigen Hilfe? Dann kontaktieren Sie uns doch einfach (Daten siehe rechte Spalte).

Nach bestandener Prüfung stellt man einen Antrag auf Rufzeichenzuteilung. Sobald man ein Rufzeichen von der Bundesnetzagentur zugewiesen bekommen hat, darf man quasi sofort loslegen.

Noch Fragen? Rechts unter „Ansprechpartner“ finden Sie Informationen zur Kontaktaufnahme.